Mittwoch, 11. März 2009

Gestaltungssatzung


Blick von der Rathausbrücke auf den Schlossplatz,
auf die große Brache am Ufer der Spree. Dort wo das Berliner Schloss stand und wieder entstehen soll, klafft nun eine große Wunde im Stadtbild. Spuren werden beseitigt. Der Frühling soll grünen Rasen bringen. Schnell. Schnell. Hier wird fieberhaft geschafft. Die Saison bringt mehr Touristen in die Stadt.
Neuerlich wurde die Gestaltungssatzung für die Historische Mitte Berlins überarbeitet.
Hier ist sie:
NEUE GESTALTUNGSVERORDNUNG FÜR DAS HISTORISCHE ZENTRUM BERLINS
Die bestehende Gestaltungsverordnung „Unter den Linden“ soll durch eine neue Gestaltungsverordnung „Historisches Zentrum Berlin“ ersetzt werden. Ein entsprechender Entwurf für diese neue Gestaltungsverordnung wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitet, und bereits den beteiligten Verbänden zur Information und Stellungnahme übersandt.
In einer für April 2009 geplanten Veranstaltung wird die Senatsbaudirektorin, Regula Lüscher, die neue Verordnung vorstellen.

Senatsbaudirektorin Regula Lüscher: „Mit dem Instrument einer Gestaltungsverordnung können wir als zuständige Senatsverwaltung besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen stellen. Der vorliegende Entwurf wurde in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt und dem Bezirksamt Mitte von Berlin erarbeitet. Ziel ist es, das Erscheinungsbild der historischen Mitte Berlins zu bewahren und gleichzeitig eine behutsame und nachhaltige bauliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Die Verordnung soll sicherstellen, dass bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen im historischen Teil des Berliner Zentrums deren äußere Gestaltung der Bedeutung und Qualität dieses Ortes gerecht werden.“
Die neue Gestaltungsverordnung wird die bisherige Gestaltungsverordnung „Unter den Linden“ ersetzen. Diese gilt seit 1997. Es hat sich gezeigt, dass der von ihr vorgegebene Rahmen für Neubauprojekte zu eng gewesen ist. Bereits bestehende Gebäude fallen nicht in den Regelungsbereich der neuen Verordnung. Sollten jedoch an solchen Gebäuden zukünftig bauliche Änderungen vorgenommen werden, dann sind die Vorgaben der Verordnung einzuhalten. Die Gestaltungsverordnung soll als wesentliches Ziel im weiteren Umfeld für das UNESCO Weltkulturerbe einen angemessenen städtebaulichen Rahmen sichern.
Der räumliche Geltungsbereich der neuen Gestaltungsverordnung umfasst die gesamte Straße „Unter den Linden“ ab Kreuzung „Wilhelmstraße“ bis zu deren Einmündung in die „Karl-Liebknecht Straße“. Umfasst werden auch die Bereiche Gendarmenmarkt, Humboldtuniversität, Montbijou-Park und Museumsinsel.
Der Bereich des zukünftigen Humboldtforums („Schlossplatz“) liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung, da an dieser Stelle der zukünftige Bebauungsplan das Regelwerk bildet.
Die Gestaltungsverordnung gilt für Umbauten, Ergänzungsbauten, Fassadenneugestaltungen und Neubauten. Sie bestimmt, was im Einzelfall zulässig ist, und was nicht. Geregelt werden Gebäudehöhen, allgemeine Gestaltungsprinzipien, Dächer und Dachaufbauten sowie die Gestaltung der Fenster und sonstige Öffnungen der Fassaden.
Hintergrund all dieser Regelungen ist es, das harmonische Gesamterscheinungsbild der historischen Mitte Berlins zu erhalten. Es sollen solche baulichen Maßnahmen verhindert werden, die den historischen Charakter beeinträchtigen können und falsche Akzente setzen würden. Insgesamt geht es darum, das ruhige Gesamtbild eines Gebäudes zu bewahren. So ist z.B. das Anbringen von Antennen und Satellitenanlagen an der Straßenseite der Gebäude unzulässig. Gleiches gilt für verspiegelte Fensterflächen. Für die Farbgebung der Fassaden sind gedeckte und ortstypische Farbtöne zu verwenden.
Ein weiteres Ziel ist daneben aber auch, die planerischen Absichten der Stadtentwicklungsverwaltung für Bauherren und Architekten transparent zu gestalten. Die Genehmigungsbehörde erhält eine Richtschnur zur Bewertung eingereichter Pläne und zur zielorientierten Bearbeitung der Bauanträge. Somit dient die Gestaltungsverordnung der Orientierung im Vorfeld einer Planung und erleichtert diese.Als Anlage ein Plan, aus dem der Geltungsbereich der geplanten Gestaltungsverordnung ersichtlich ist.