Samstag, 24. Januar 2009

Unter Denkmalschutz stellen

- Unterschutzstellung des historischen Mittelpfeilers der Rathausbrücke in Berlin-Mitte

- Unterschutzstellung der zutage getretenen historischen Ufermauer


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Sehr geehrter Herr Dr. Haspel,

hiermit stelle ich den Antrag, daß der historische Pfeiler, der als Rest der historischen Brücke von 1896 noch vorhanden ist, unter Denkmalschutz gestellt wird.

Die 1945 in großen Teilen noch vorhanden gewesene Brücke wurde in den 50er und 70er Jahren durch eine provisorische Behelfsbrücke ersetzt. Mir ist nicht bekannt, wo die umfangreichen bauplastischen Elemente, die sicher teilweise eingelagert worden sind, aufbewahrt werden. Ich bitte und beantrage, dies zu prüfen.

Die Rathausbrücke war die politisch bedeutendste Brücke Berlins. Sie war die erste steinerne Brücke der Mark Brandenburg, und sie spiegelte zusammen mit dem barocken Umbau des Schlosses sowie dem Zeughaus und anderen repräsentativen Bauten den Umbau der Mark Brandenburg zum Königtum Preußen wider. Kunstgeschichtlich und ikonographisch ist sie neben dem Pont Neuf in Paris, der Karlsbrücke in Prag oder der Augustusbrücke in Dresden zu sehen.

Beim Umbau der ursprünglich 5-bogigen Brücke von Nering am Ende des 19. Jahrhunderts hat man die Gestaltungsmerkmale aufgegriffen und die Brücke den technischen Anforderungen der Schiffahrt angepaßt. Man erhielt selbstverständlich das schlütersche Denkmal des Großen Kurfürsten (es durfte noch nicht einmal von seinem Fleck wegrücken, und man hat für das Denkmal eigens ein Gerüst gebaut), man erhielt die Bogenform, und man erhielt die Kartuschen, die die Bogenzwickel geschmückt hatten, um nur einige Gestaltungsmerkmale zu nennen, die beibehalten wurden.

Daß in der Nachkriegszeit die Brücke nicht den erforderlichen Respekt erfahren hat, der ihrer Bedeutung zukommt, mag der Geldknappheit, aber auch der Mißachtung der geschichtlichen Bedeutung zuzuschreiben sein.

Diese Mißachtung darf heute nicht perpetuiert werden.

Für den Palastbau hat man die Spree um ca. 10m verschmälert. Die Spree ist von hohem Wert für das Ortsbild von Berlin ganz besonders an dieser Stelle. Die Brücke hieß ursprünglich einmal "Lange Brücke". Eine gewisse Breite schafft ein anderes Ortsbild als eine künstlich und überflüssig eingeengtes Flußbett.

Es ist daher auch im denkmalrechtlichen Sinne erforderlich, die alte Flußbreite wieder herzustellen, besonders weil es keinen Grund gibt, die künstlich schmale Breite weiter zu belassen.

Im übrigen sind bei den Palast-Abrißarbeiten umfangreiche Reste der alten Ufermauer zutage getreten, deren sofortige Unterschutzstellung ich ebenfalls verlange.

Ich bitte Sie, die beiden Unterschutzstellungen schnellstens auszusprechen, da eine unmittelbare Gefährdung sowohl durch den Abriß der vorhandenen Brücke wie auch durch den geplanten Neubau (betr. Spreebreite) vorliegt.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit möchte ich es zunächst bei den genannten Argumenten belassen, behalte mir aber vor, in den nächsten Tagen weitere Argumente für die Unterschutzstellung nachzuliefern.

Mit Dank und mit freundlichen Grüßen

Annette Ahme